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ÜBERBLICK
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ONLINE-SHOP-BEDINGUNGEN
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Ein Verstoß oder Verstoß gegen eine der Bedingungen führt zu einer sofortigen Beendigung Ihrer Dienste.
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Definitionen
Unter diesen Bedingungen:
„Bedingungen“ bedeutet diese Verkaufsbedingungen;
„Kunde“ bezeichnet eine Person, Firma oder Körperschaft, gesamtschuldnerisch, falls es mehr als eine gibt, die Waren oder Dienstleistungen vom Lieferanten erwirbt;
„Waren“ bezeichnet Waren, die vom Lieferanten für den Kunden hergestellt werden;
„GST“ bezeichnet jede von der Regierung erhobene Verbrauchssteuer, sei es am Ort der Lieferung oder bei einem anderen bestimmten Ereignis, unter welchem Namen auch immer, und umfasst (ohne Einschränkung) eine Waren- und Dienstleistungssteuer, eine breit angelegte Verbrauchs- oder indirekte Steuer und Mehrwertsteuer Steuer;
„Auftrag“ bezeichnet die Arbeiten, die gemäß den Anweisungen des Kunden durchgeführt werden müssen;
„Angebot“ bezeichnet das Angebot, das der Lieferant dem Kunden unterbreitet hat und in dem die auszuführenden Arbeiten und eine Schätzung der Kosten für die Durchführung der Arbeiten angegeben sind;
„Dienstleistungen“ bezeichnet Dienstleistungen, die der Lieferant dem Kunden anbietet; Und
„Lieferant“ bezeichnet Junction Print Group P/L handelnd als Inkifingus Printers ABN 26 842 391 734, ACN 124 100 625.
2. Vertragsgrundlage
2.1 Sofern vom Lieferanten nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die Bedingungen ausschließlich für jeden Vertrag über den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen des Lieferanten an den Kunden und können ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht durch andere Bedingungen geändert oder ergänzt werden.
2.2 Jedes schriftliche Angebot des Lieferanten an den Kunden bezüglich der vorgeschlagenen Lieferung von Waren oder Dienstleistungen ist 30 Tage gültig und stellt nur eine Aufforderung an den Kunden dar, eine Bestellung auf der Grundlage dieses Angebots aufzugeben.
3. Zahlung
UniPrint akzeptiert Kreditkarten von Visa und MasterCard. PayPal ist auch an der Kasse verfügbar. Wenn Sie ein Kontoinhaber sind, lesen Sie bitte die Abschnitte 3.1 bis 3.5. Sie können den Betrag von Ihrem Konto abbuchen.
3.1 Der Kunde muss die Waren und Dienstleistungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlen.
3.2 Kreditbedingungen können nach freiem Ermessen des Lieferanten bereitgestellt werden, nachdem der Kunde den Standardkreditantrag des Lieferanten ausgefüllt und eingereicht hat, dessen Bedingungen Bestandteil dieser Bedingungen sind.
3.3 Der Lieferant kann eine Rechnung über den Angebotsbetrag ausstellen, bevor er mit der Bestellung beginnt, wenn der Lieferant zuvor keine Arbeiten für den Kunden ausgeführt hat oder wenn der Lieferant es für ratsam hält, dies zu tun;
3.4 Der Lieferant kann, falls der Lieferant der Ansicht ist, dass die Ausführung der Bestellung mehr als einen Monat dauern wird, jederzeit vor der Ausführung der Bestellung eine oder mehrere Rechnungen für einen Anteil des Angebotsbetrags (der Anteil nach Ermessen des Lieferanten) und verlangen, dass dieser Anteil des Angebots vor der Ausführung weiterer Arbeiten bezahlt wird.
3.5 Wenn der Auftrag auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, länger als 30 Tage ausgesetzt wird, kann der Lieferant eine Rechnung über einen bestimmten (vom Lieferanten festzulegenden) Betrag für die Arbeit ausstellen bereits erfolgten Kosten sowie für sonstige dem Lieferanten entstehende Kosten (z. B. Lagerkosten).
4. Preise
4.1 Zusätzlich zu den Preisen für die Waren und Dienstleistungen muss der Kunde dem Lieferanten auch den Betrag der GST zahlen, die auf oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren oder Dienstleistungen erhoben werden, sowie alle Gebühren, die vom Lieferanten von Zeit zu Zeit in Rechnung gestellt werden Zeit für:
(a) alle auf Wunsch des Kunden durchgeführten Vorarbeiten, die der Lieferant zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht in angemessener Weise in Betracht ziehen konnte;
(b) zusätzliche Arbeiten, die erforderlich sind, weil der Kunde seine Anweisungen geändert oder modifiziert hat;
(c) mit einer schlechten Kopie arbeiten müssen;
(d) Arbeiten, die Tabellen oder Fremdsprachen beinhalten und die dem Lieferanten nicht mitgeteilt wurden, bevor das Angebot erstellt wurde;
(e) zusätzliche Arbeiten, die aufgrund von Korrekturen des Autors erforderlich sind, einschließlich Seitenumbruch oder Neuformatierung;
(f) für dringend auszuführende Arbeiten einschließlich etwaiger Überstundenkosten;
(g) Handhabung oder Lagerung von Material oder Ausrüstung, die vom Kunden für die Zwecke der Bestellung geliefert wurden;
(h) Ändern oder Korrigieren, um sicherzustellen, dass die Waren ordnungsgemäß hergestellt werden, von Platten, Filmen, Bromiden, Grafiken oder Dokumenten, einschließlich Computerdateien, die vom Kunden für die Zwecke der Bestellung bereitgestellt werden.
(i) Aufbewahrung von Daten oder Waren, Verpackungs-, Transport- und Frachtkosten und Gebühren, einschließlich aller Kosten und Ausgaben, die dem Lieferanten beim Entfernen der Waren von seinen Räumlichkeiten entstehen, sei es durch tatsächliche oder versuchte Lieferung an den Kunden.
(j) und Versicherungskosten und -gebühren, wenn der Kunde eine Versicherung wünscht.
4.2 Wenn sich die dem Lieferanten in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen entstehenden Kosten ändern, kann der Lieferant seine Preise für Waren oder Dienstleistungen ändern, um solche Änderungen ohne Benachrichtigung des Kunden zu berücksichtigen.
4.3 Alle Preislisten und angegebenen Preise für Waren oder Dienstleistungen können vom Lieferanten jederzeit ohne vorherige Ankündigung an den Kunden geändert werden.
5. Zahlungsverzug
5.1 Wenn der Kunde mit der Zahlung eines an den Lieferanten zu zahlenden Betrags bis zum Fälligkeitsdatum in Verzug gerät, werden alle Gelder, die der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt auf irgendeinem Konto an den Lieferanten zahlbar machen würde, sofort fällig und zahlbar, ohne dass es einer Forderung bedarf Mitteilung an den Kunden, und der Lieferant kann, unbeschadet aller anderen ihm zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe:
(a) dem Kunden Zinsen auf jeden fälligen Betrag zum geltenden Zinssatz gemäß dem Penalty Interest Rates Act 1983 zuzüglich 2 Prozent für den Zeitraum vom Fälligkeitsdatum bis zum Datum der vollständigen Zahlung berechnen;
(b) dem Kunden alle Ausgaben und Kosten (einschließlich Rechtskosten auf Anwalts-/Eigenmandantenbasis) in Rechnung stellen, die ihm aufgrund des Verzugs entstanden sind, und um alle Maßnahmen zu ergreifen, die er für angemessen hält, um einen fälligen Betrag beizutreiben;
(c) die Lieferung weiterer Waren oder Dienstleistungen an den Kunden für einen Zeitraum einstellen oder aussetzen, den der Lieferant für angemessen hält;
(d) durch schriftliche Mitteilung an den Kunden jeden Vertrag mit dem Kunden kündigen, sofern dieser nicht vom Lieferanten erfüllt wurde;
ohne Auswirkung auf die erworbenen Rechte des Lieferanten aus irgendeinem Vertrag.
5.2 Die Klauseln 5.1(c) und (d) können nach Wahl des Lieferanten auch herangezogen werden:
(a) wenn der Kunde eine Einzelperson ist und zahlungsunfähig wird oder Vergleichspläne oder eine Abtretung oder einen Vergleich mit oder zugunsten seiner Gläubiger oder einer Klasse seiner Gläubiger im Allgemeinen eingeht; oder
(b) wenn der Kunde ein Unternehmen ist und er einen Vergleichsplan oder eine Abtretung oder einen Vergleich mit oder zugunsten seiner Gläubiger oder einer Klasse seiner Gläubiger im Allgemeinen eingeht oder einen Insolvenzverwalter, vorläufigen Insolvenzverwalter, Verwalter oder Konkursverwalter hat oder bestellter Konkursverwalter und Verwalter, oder es werden Maßnahmen für oder im Hinblick auf die Liquidation (einschließlich vorläufiger Liquidation), Liquidation oder Auflösung ohne Liquidation des Kunden ergriffen.
6. Eigentumsübergang
6.1 Bis die vollständige Zahlung in frei verfügbaren Mitteln beim Lieferanten für alle von ihm an den Kunden gelieferten Waren sowie alle anderen Beträge, die der Kunde dem Lieferanten schuldet, eingegangen ist:
(a) Titel und Eigentum an allen Waren verbleiben beim Lieferanten und gehen nicht auf den Kunden über;
(b) der Kunde muss die Ware als treuhänderischer Verwahrer und Bevollmächtigter für den Lieferanten verwahren;
(c) der Kunde muss die Waren getrennt von seinen Waren aufbewahren und die Etikettierung und Verpackung des Lieferanten beibehalten;
(d) der Kunde ist verpflichtet, die Erlöse aus dem Verkauf der Waren treuhänderisch für den Lieferanten auf einem separaten Konto zu verwahren, die Unterlassung berührt jedoch nicht die Verpflichtung des Kunden, mit den Erlösen als Treuhänder umzugehen;
(e) der Lieferant kann ohne Vorankündigung alle Räumlichkeiten betreten, in denen er vermutet, dass sich die Waren befinden, und sie entfernen, ungeachtet dessen, dass sie möglicherweise an anderen Waren angebracht sind, die nicht Eigentum des Lieferanten sind, und zu diesem Zweck erteilt der Kunde dem Lieferanten eine unwiderrufliche Lizenz dazu solche Räumlichkeiten betreten und den Lieferanten auch schadlos halten von und gegen alle Kosten, Ansprüche, Forderungen oder Klagen einer Partei, die sich aus einer solchen Handlung ergeben.
7. Allgemeines Pfandrecht
7.1 Der Lieferant hat in Bezug auf alle Beträge, die der Kunde dem Lieferanten schuldet, ein allgemeines Pfandrecht an allem Eigentum des Kunden im Besitz des Lieferanten und kann dieses Eigentum nach 14-tägiger Mitteilung an den Kunden verkaufen und den Erlös verwenden (abzüglich etwaiger Verkaufskosten) zur Begleichung aller oder eines Teils der geschuldeten Beträge. Für den Fall, dass Eigentum des Kunden, das sich wie oben beschrieben im Besitz des Lieferanten befindet, zugunsten des Kunden urheberrechtlich geschützt ist, gewährt der Kunde dem Lieferanten hiermit eine Lizenz zur Ausübung der dem Lieferanten gemäß dieser Klausel übertragenen Rechte.
8. Risiko und Versicherung
8.1 Das Warenrisiko und die gesamte Versicherungsverantwortung für Diebstahl, Beschädigung oder sonstiges in Bezug auf die Waren gehen sofort nach Versand der Waren von den Räumlichkeiten des Lieferanten auf den Kunden über.
8.2 Der Lieferant ist nicht verpflichtet, im Besitz des Lieferanten befindliches Eigentum des Kunden zu versichern.
9. Vertragserfüllung
9.1 Alle vom Lieferanten angegebenen Fristen oder Termine für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen sind nur als Schätzung gedacht und stellen keine vertragliche Verpflichtung dar. Der Lieferant wird sich nach besten Kräften bemühen, voraussichtliche Termine für die Lieferung der Waren oder die Fertigstellung der Dienstleistungen einzuhalten.
9.2 Der Kunde erkennt an, dass sich der Lieferant zwar nach besten Kräften bemühen wird, die genaue Anzahl von Artikeln in der Bestellung zu produzieren, die Anzahl der tatsächlich produzierten Artikel jedoch aufgrund menschlicher und/oder Maschinen-/Computerfehler 10 % über oder unter der in angegebenen Anzahl liegen kann der Bestellung („eine Abweichung“). Wenn eine Diskrepanz auftritt, passt der Lieferant den dem Kunden für die Bestellung in Rechnung gestellten Betrag anteilig an, um die tatsächliche Anzahl der produzierten Artikel widerzuspiegeln.
10. Haftung
10.1 Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, Bedingung oder Gewährleistung in Bezug auf Qualität, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Zustand, Beschreibung, Montage, Herstellung, Design oder Leistung der Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob dies durch Gesetze, Gewohnheitsrecht oder Handelsbräuche impliziert ist , kundenspezifisch oder anderweitig, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
10.2 Wenn der Lieferant dem Kunden einen Korrekturabzug der Waren vorlegt, ist der Lieferant nicht verantwortlich für Fehler in den Waren, die im Korrekturabzug auftauchten und vom Kunden nicht korrigiert wurden, bevor die Bestellung abgeschlossen wurde.
10.3 Der Lieferant haftet gegenüber dem Kunden nicht für den Verlust von Daten, die auf Platten, Bändern, CDs oder anderen Medien gespeichert sind, die der Kunde dem Lieferanten geliefert hat.
10.4 Vorbehaltlich Ziffer 10.5 haftet der Lieferant nicht für die Beschädigung, den Verlust oder die Zerstörung von Eigentum des Kunden im Besitz des Lieferanten, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist darauf zurückzuführen, dass der Lieferant die gebotene Sorgfalt und Sachkenntnis bei der Handhabung versäumt hat oder das Eigentum zu lagern.
10.5 Vorbehaltlich Ziffer 10.6 ist der Ersatz oder die Reparatur der Waren oder die erneute Erbringung der Dienstleistungen die absolute Grenze der Haftung des Lieferanten, wie auch immer sie sich aus oder im Zusammenhang mit der Beschreibung, Qualität, Beschaffenheit, Leistung, Montage, Lagerung, Herstellung, Konstruktion, Marktgängigkeit ergibt oder Gebrauchstauglichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder alternativ den Verkauf, die Nutzung, die Lagerung oder jeglichen anderen Umgang mit den Waren oder Dienstleistungen durch den Kunden oder Dritte.
10.6 Wenn der Kunde den Lieferanten nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt oder Lieferung der Waren oder Erbringung der Dienstleistungen über einen Mangel an den Waren oder Dienstleistungen informiert, wird der Lieferant die Waren nicht ersetzen oder reparieren oder die Dienstleistungen erneut erbringen und wird dies auch nicht tun für Mängel an der Ware oder Dienstleistung verantwortlich.
10.7 Der Lieferant haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden oder -kosten, die dem Kunden oder Dritten entstehen, wie auch immer verursacht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatz-, Gewinn-, Geschäfts- oder Geschäftswertverluste oder jegliche Haftung gegenüber einer anderen Partei.
10.8 Der Lieferant haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Kunden entstehen, wenn der Lieferant einen Liefertermin nicht eingehalten oder die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen storniert oder aussetzt.
10.9 Nichts in den Bedingungen ist so auszulegen, dass es die Anwendung von staatlichen oder bundesstaatlichen Gesetzen, die für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen gelten, ausschließt, einschränkt oder ändert oder ausschließt, einschränkt oder ändert, die nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder geändert.
11. Stornierung
11.1 Wenn der Lieferant trotz Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegen, nicht in der Lage ist, die Lieferung oder Erbringung von Waren oder Dienstleistungen auszuführen, kann der Lieferant die Bestellung des Kunden (auch wenn sie bereits angenommen wurde) durch schriftliche Mitteilung an den Kunden stornieren .
11.2 Keine angebliche Stornierung oder Aussetzung einer Bestellung oder eines Teils davon durch den Kunden ist für den Lieferanten bindend, nachdem diese Bestellung vom Lieferanten angenommen wurde.
12. Zeitschriften
12.1 Wenn sich der Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden auf mehr als eine Ausgabe einer Zeitschrift bezieht:
(a) Jede Ausgabe gilt für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als eine Bestellung.
(b) Vorbehaltlich Unterabschnitt (c) darf eine Partei einen Vertrag, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, nicht kündigen, es sei denn:
(i) im Fall von Zeitschriften, die wöchentlich oder häufiger erscheinen, hat diese Partei ihre Absicht, den Vertrag zu kündigen, mit einer Frist von 4 Wochen angekündigt;
(ii) im Fall von Zeitschriften, die zweizehntägig oder häufiger (jedoch seltener als wöchentlich) erscheinen, hat diese Partei ihre Absicht, den Vertrag zu kündigen, 8 Wochen im Voraus mitgeteilt;
(iii) im Fall von Zeitschriften, die weniger als zwei Wochen erscheinen, hat diese Partei ihre Absicht, den Vertrag zu kündigen, mit einer Frist von 13 Wochen angekündigt.
(c) Ungeachtet des Unterabschnitts (b) kann der Anbieter den Vertrag jederzeit kündigen, wenn der Kunde gegen eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf die Zahlung verstößt.
12.2 Wenn der Kunde dem Lieferanten vor Erstellung des Angebots keine spezifischen Anweisungen in Bezug auf Stil, Typ oder Layout gibt:
(a) der Lieferant kann jeden Stil, jede Art und jedes Layout verwenden, die nach Ansicht des Lieferanten angemessen sind, und
(b) Der Lieferant kann eine zusätzliche Arbeit berechnen, die erforderlich ist (einschließlich der Erstellung zusätzlicher Proofs), wenn der Kunde den vom Lieferanten verwendeten Stil, Typ oder das Layout nachträglich ändert.
12.3 Der Kunde muss für Overset-Material bezahlen (Material, das auf Anweisung des Kunden hergestellt, aber nicht in einer Veröffentlichung verwendet wurde, für die es bestimmt war). Der Kunde kann die Druckerei anweisen, Überschreitungen für künftige Ausgaben der Publikation aufzubewahren oder Überschreitungen unverzüglich abzurufen. Der Kunde muss den Lieferanten innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Bestellung über seine Anfrage informieren. Mangels ausdrücklicher Mahnung kann der Lieferant über den Rest nach eigenem Ermessen verfügen.
12.4 Wenn der Lieferant Waren (einschließlich Schriftarten, Bromide, Filme, Platten, Ornamente oder Kunstwerke) und/oder Dienstleistungen, die normalerweise nicht vom Lieferanten gelagert oder geliefert werden, von einem Dritten beziehen muss, um die Anweisungen des Kunden auszuführen:
(a) Der Lieferant haftet nicht für einen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn dieser Verstoß auf die Lieferung solcher Waren und/oder Dienstleistungen durch den Dritten zurückzuführen ist oder damit verbunden ist.
(b) Der Lieferant erwirbt diese Waren und/oder Dienstleistungen als Vertreter für den Kunden und nicht als Auftraggeber und haftet gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Lieferung dieser Waren und/oder Dienstleistungen nicht direkt gegenüber dem Dritten.
(c) Der Kunde muss für solche Waren und/oder Dienstleistungen bezahlen.
(d) Das Eigentum an solchen Waren, die von Dritten bezogen und in die Waren eingebaut wurden, geht zum Zeitpunkt der Einarbeitung auf den Lieferanten über.
12.5 Wenn der Lieferant und der Kunde vereinbaren, dass der Kunde für die Lieferung von Materialien oder Ausrüstung für die Zwecke der Bestellung verantwortlich ist:
(a) Der Kunde muss ausreichende Mengen an Materialien liefern, um einen Verderb zu ermöglichen, wobei diese Menge vom Lieferanten angegeben werden muss.
(b) Der Lieferant zählt oder prüft die Materialien normalerweise nicht und kann, wenn vom Kunden dazu aufgefordert, das Zählen oder Prüfen in Rechnung stellen.
(c) Der Lieferant haftet nicht für Mängel an den Waren, die durch Mängel oder die Ungeeignetheit der vom Kunden gelieferten Materialien oder Ausrüstung verursacht werden.
(d) Eigentum an Materialien, die vom Kunden geliefert und in die Waren eingebaut werden, geht zum Zeitpunkt der Einarbeitung auf den Lieferanten über.
12.6 Wenn der Kunde Sachen im Besitz des Lieferanten belässt, ohne spezifische Anweisungen, was damit zu tun ist, kann der Lieferant 12 Monate nach Erhalt der Sachen die Sachen veräussern oder verkaufen und einen allfälligen Verkaufserlös als Entschädigung einbehalten für das Halten und den Umgang mit dem Eigentum.
12.7 Zeichnungen, Skizzen, Gemälde, Fotografien, Designs, Satz, Dummies, Modelle, Negative, Positive, Blöcke, Gravuren, Schablonen, Matrizen, Platten oder Zylinder, Elektrogeräte, Stereoanlagen, Platten, Bänder, CDs oder andere Medien oder Daten und andere Material, das vom Lieferanten im Verlauf oder in Vorbereitung auf die Ausführung des Auftrags hergestellt wird (unabhängig davon, ob es tatsächlich für die Zwecke der Auftragsausführung verwendet wird oder nicht), ist Eigentum des Lieferanten.
13. Urheberrecht
13.1 Das Urheberrecht an allen vom Lieferanten verfassten künstlerischen und literarischen Werken ist Eigentum des Lieferanten.
13.2 Dem Kunden wird hiermit eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Urheberrechts an allen literarischen und/oder künstlerischen Werken gewährt, die vom Lieferanten für die Zwecke der Bestellung verfasst wurden, jedoch ist die Ausübung dieser Lizenz davon abhängig, dass der Lieferant alle fälligen Gelder erhalten hat an den Lieferanten gemäß diesen Geschäftsbedingungen.
13.3 Der Kunde garantiert, dass der Kunde das Urheberrecht an oder eine Lizenz besitzt, um den Lieferanten zu ermächtigen, alle künstlerischen und literarischen Werke zu reproduzieren, die der Kunde dem Lieferanten für die Zwecke der Bestellung geliefert hat, und der Kunde ermächtigt den Lieferanten hiermit ausdrücklich, alle und alle zu reproduzieren solcher Werke für den oben genannten Zweck;
13.4 Der Kunde stellt den Lieferanten hiermit schadlos und verpflichtet sich, schadlos zu halten von jeglicher Haftung, Verlusten oder Kosten, die dem Lieferanten im Zusammenhang mit oder in irgendeiner Weise direkt oder indirekt mit einer Verletzung des Urheberrechts oder irgendwelcher Rechte in Bezug auf das Urheberrecht an solchen Dokumenten entstehen und künstlerische Arbeiten, die wie vorstehend genannt geliefert werden.
14. Moralische Rechte
14.1 Nichts in diesen Bedingungen stellt eine Zustimmung im Sinne des Copyright Amendment (Moral Rights) Act 2000 dar.
15. Elektronische/magnetische Medien
15.1 Alle Platten, Bänder, CDs oder andere Medien (mit Ausnahme der vom Kunden gelieferten Medien), die vom Lieferanten zum Speichern von Daten zum Zwecke der Ausführung der Bestellung verwendet werden, sind Eigentum des Lieferanten. Der Kunde kann vom Lieferanten nicht verlangen, dass er die so gespeicherten Daten an den Kunden weitergibt.
15.2 Der Lieferant ist nicht verantwortlich für die Aufbewahrung von Daten auf Platten, Bändern, CDs oder anderen Medien nach Abschluss der Bestellung.
16. Verschiedenes
16.1 Die Bedingungen unterliegen von Zeit zu Zeit dem Recht von Victoria, und die Parteien stimmen der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Victoria, des Bundesgerichtshofs von Australien und der Gerichte zu, die berechtigt sind, Berufungen von diesen Gerichten zu verhandeln.
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